1. Allgemeines
Die Umwelthygiene Marburg GmbH & Co KG kann als nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditiertes Labor Konformitätsbewertungen anhand von Entscheidungsregeln unter Berücksichtigung der Messunsicherheiten durchführen. Grundlage dieser Bewertungen sind in den meisten Fällen gesetzliche und normative Vorlagen.
2. Definitionen
Messunsicherheit:
Die Messunsicherheit ist ein Parameter, der die Streuung von Messwerten charakterisiert. Messunsicherheiten ergeben sich an allen Punkten der Laborarbeit ausgehend von der Probenahme über die Probenvorbereitung bis hin zur Analyse und können in Abhängigkeit der angewendeten Verfahren, Analysengeräte, Matrix und weiterer Einflussfaktoren unterschiedlich hohe Werte aufweisen. Die Messunsicherheiten eines Verfahrens werden im Labor ermittelt.
Messunsicherheit soll nicht zu Zweifeln an der Gültigkeit der Messungen führen, die Kenntnis über die Unsicherheit bedeutet ein größeres Vertrauen in die Gültigkeit.
Erweiterte Messunsicherheit
Erweiterung der gesamten Messunsicherheit um einen k-Faktor, der das Vertrauensniveau der Messunsicherheit wiedergibt, k=2 für ein Vertrauensniveau von 95% Konformitätsbewertung.
Befinden sich Messwerte in der Nähe eines Grenzwertes, ist die Betrachtung der Messunsicherheit bedeutsam.
Konformitätsbewertung:
Die Konformitätsbewertung dient der Sicherstellung, dass Prüfergebnisse die durch z.B. Normen, Gesetze oder Verordnungen vorgegebenen Anforderungen erfüllen oder ob Toleranzgrenzen überschritten werden. Es muss eindeutig definiert sein, welche Entscheidungsregel zur Bewertung herangezogen wurde.
Entscheidungsregel:
Entscheidungsregeln beschreiben, wie die Messunsicherheit bei der Konformitätsbewertung berücksichtigt werden soll.
3. Entscheidungsregel
Da jede Messung mit einer Messunsicherheit behaftet ist, wird auch die darauf beruhende Konformitätsbewertung unsicher. Entscheidungsregeln definieren Kriterien, wie die Messunsicherheit bei der Konformitätsbewertung zu berücksichtigen ist.
Einige Normen, Verordnungen oder Gesetze enthalten bereits Vorgaben zur Konformitätsbewertung, sodass diese Vorgaben als Entscheidungsregeln angewandt werden. Die Kunden können auch die Vorgaben angeben.
Prüfberichte nach der Trinkwasserverordnung:
Die TrinkwV gibt eine klare Entscheidungsregel vor, die besagt, dass Werte ohne Messunsicherheit miteinander verglichen werden dürfen, wenn die in Anlage 5 Teil I angegebenen Messunsicherheiten nachweislich eingehalten werden.
Somit entfällt eine Risikobetrachtung. Die Grenzwerte berücksichtigen die Messunsicherheiten der angewandten Verfahren.
Prüfberichte nach der Badebeckenwasserverordnung:
In der DIN 19643-1:2023-06 ist dokumentiert, dass das Füllwasser Trinkwassereigenschaften aufweisen muss. Es werden die in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwerte und Messunsicherheiten herangezogen.
Prüfberichte nach der 42. BImSchV:
Die 42. BImSchV verweist auf die Vorgaben, die in der UBA-Empfehlung vom 06.03.2020 zur Probenahme und Nachweis von Legionellen in Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheider beschrieben werden. Für jede Probe werden verschiedene Ansätze bearbeitet und ausgewertet. Der Ansatz mit der geringsten Messunsicherheit wird für das Ergebnis herangezogen.
4. Kunden
Die erweiterten Messunsicherheiten können auf Anfrage zusammen mit dem Prüfbericht zur Verfügung gestellt werden. Es werden erweiterte Messunsicherheiten in % mit einem Vertrauensbereich von 95% (Erweiterungsfaktor k=2) ermittelt.
5. Literatur
Zugelassene Untersuchungsstelle nach § 40 Trinkwasserverordnung
Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018